Was fragen andere zuerst?

Acht Einwände, unverkürzt beantwortet.

NB · 2026 · FAQ

Was Sie vermutlich wissen wollen.

Die Fragen, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden — hier schon einmal beantwortet.

Kein Katalog. Das sind die Fragen aus echten Erstgesprächen.


Eine Immobilie wird verkauft, ohne öffentlich angeboten zu werden. Es gibt kein Portal-Inserat, kein frei zugängliches Exposé und keine Anzeige. Stattdessen wird das Objekt gezielt einer kleinen Zahl vorab geprüfter Kaufinteressenten vorgestellt — meist zuerst anonymisiert, mit Details erst nach unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung.

Das ist die häufigste Sorge — und in der Praxis selten begründet. Der Preis entsteht nicht durch die Zahl der Zuschauer, sondern durch die Zahlungsbereitschaft des passenden Käufers. Bei Anlageobjekten rechnet dieser Käufer ohnehin mit Faktoren und Renditen, nicht mit Emotionen. Was Off-Market zusätzlich wegfällt, ist der Preisdruck durch ein Objekt, das monatelang sichtbar im Markt steht und dadurch an Attraktivität verliert.

Wir arbeiten mit Vertraulichkeitserklärungen und geben Objektdaten stufenweise frei. In der ersten Stufe erfährt ein Interessent Lage im groben Zuschnitt, Objektart und Eckdaten — nicht die Adresse. Erst wenn Bonität und Ernsthaftigkeit geprüft sind und Sie zugestimmt haben, folgen Details. Mieter, Nachbarn und Wettbewerber erfahren nichts.

Für das Erstgespräch und die Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Kommt es zu einem Mandat, vereinbaren wir eine erfolgsabhängige Provision — fällig nur bei erfolgreichem Abschluss. Die genaue Höhe und die Verteilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite hängen vom Objekt ab und werden vor Mandatserteilung schriftlich festgehalten. Bei Wohnimmobilien gilt die gesetzliche Teilungsregel nach § 656c/d BGB.

Von der Mandatserteilung bis zur Beurkundung liegen in der Regel zwei bis fünf Monate. Bei passgenauen Objekten mit vorhandenem Käuferprofil kann es deutlich schneller gehen. Ausschlaggebend sind meist nicht wir, sondern Finanzierungszusagen, Unterlagenlage und — bei Erbengemeinschaften — die interne Abstimmung.

Über ein Gespräch, in dem wir Ihr Ankaufsprofil aufnehmen: Objektarten, Lagen, Volumen, Finanzierungsrahmen und Entscheidungswege. Danach melden wir uns, wenn ein Objekt tatsächlich passt. Es gibt bewusst keine Objektliste zum Durchklicken — das wäre das Gegenteil von Off-Market.

Nein. Unser Sitz ist Hamburg, und den hiesigen Markt kennen wir bis auf die Straßenzüge. Mandate nehmen wir aber weltweit an — für Eigentümer mit Beständen im Ausland ebenso wie für Investoren, die außerhalb Deutschlands ankaufen wollen. Vor Ort arbeiten wir dann mit geprüften Partnern, Notaren und Rechtsberatern zusammen. Was wir nicht belastbar beurteilen können, sagen wir Ihnen vorher — statt es zu überspielen.

Für ein erstes Gespräch nichts außer der groben Objektbeschreibung: Art, Lage, ungefähre Größe und Ihre zeitliche Vorstellung. Unterlagen wie Grundbuchauszug, Mieterliste oder Teilungserklärung werden erst relevant, wenn wir konkret werden — und auch dann geht nichts ohne Ihre Freigabe nach draußen.
Sichtvermerk
23.07.2026

Bei Wohnimmobilien gilt § 656c/d BGB

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